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Welche Verantwortung tragen Vergnügungsparkanlagen bei Störungen?

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Vergnügungseinrichtungen um eine besondere Art von Einrichtungen handelt, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, und die überwiegende Mehrheit der Passagiere Jugendliche und Kinder sind, kommt es während ihres Betriebs zu plötzlichen Unfällen mit der Ausrüstung oder sogar zu Unfällen mit Personenschäden aufgrund von Faktoren wie der Ausstattung der Ausrüstung, Management und Touristen werden die Folgen unvorstellbar sein und sogar negative soziale Auswirkungen haben.Welche Verantwortung tragen Vergnügungsparks für Anlagenausfälle?

Vergnügungsparks sind öffentliche Vergnügungsstätten, und wenn ihre Betreiber ihren Sicherheitspflichten nicht nachkommen und anderen Schaden zufügen, haften sie für den Verstoß.Touristen wurden versehentlich aus der Vergnügungsanlage geworfen, nachdem sie vorschriftsmäßig ordnungsgemäß gefahren waren.Unabhängig von den Untersuchungsergebnissen des Unfalls muss die mit dem Betrieb der Anlage befasste Stelle die Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit tragen.Voraussetzung dafür, dass der Betreiber keine Verantwortung übernimmt, ist, dass er nachweisen kann, dass er seinen Sicherheitsschutzpflichten nachgekommen ist.

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Gemäß den Anforderungen des Bewertungsentwurfs für Sicherheitsmanagementpersonal und Betreiber von Fahrgeschäften müssen die Betreiber von Vergnügungsanlagen über die entsprechende Qualifikation für den sicheren Betrieb verfügen und, was noch wichtiger ist, sie müssen die Sicherheitsgarantieverpflichtung für den normalen Betrieb der Anlagen übernehmen. Dazu gehören die Umsetzung der Sicherheitsmanagementvorschriften, die Bereitstellung von Sicherheitsbetriebsschulungen für das Personal, die Durchführung täglicher Sicherheitsinspektionen, Inspektionen und Wartungsarbeiten sowie die Übernahme der Sicherheitsüberwachung und Inspektion durch die Sicherheitsaufsicht und andere Abteilungen, die Anleitung von Touristen zur korrekten Nutzung von Vergnügungseinrichtungen usw.

Werden die Vorschriften zum Sicherheitsmanagement nicht umgesetzt oder die Sicherheitsschulung nicht durchgeführt, was zu Fehlbedienungen des Personals und zu Personenschäden bei Fahrgästen führt, ist die entsprechende zivilrechtliche Schadensersatzpflicht zu tragen.Kommt es zu einem schweren Unfall mit Personenschaden oder Todesfolge, tragen die unmittelbar verantwortliche Person und der Unternehmensleiter auch die entsprechende strafrechtliche Verantwortung.Stellt ein Vergnügungsparkbetreiber wissentlich relevante Einrichtungen für den Betrieb ohne sicherheitstechnische Qualifikation zur Verfügung, so hat er entsprechend seinem Verschuldensgrad eine entsprechende Schadensersatzpflicht zu tragen.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 13. Juli 2023